UNTERNEHMEN

Garantie für Handelsgeschäfte

Gegenstand der Garantiegewährung ist eine auf Antrag des Kunden aufgenommene eigenständige Verpflichtung der Bank. Die Bank garantiert hiermit, dass sie den Forderungen des Begünstigten nachkommen wird, sofern der Auftraggeber seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen konnte.

Abhängig von der Art der Verpflichtung, die durch die Garantie gesichert werden soll, werden folgende Garantiearten angeboten:

Bietungsgarantie (Ausschreibung),

Anzahlungsgarantie,

Erfüllungsgarantie,

Zahlungsgarantie im Zusammenhang mit der Warenlieferung (Leistungserbringung),

Gewährleistungsgarantie,

Garantie für Kreditrückzahlung,

Garantie für Zahlung der Zollabgaben,

Akkreditivstellungsgarantie,

Garantie für Zahlung der zum Inkasso überreichten Dokumente.

Vorteile für den Firmenkunden:

Liquidität, da die Mittel der Firma nicht unverzüglich gebunden werden,

erhöhte Glaubwürdigkeit des Unternehmens durch die Verpflichtung der garantieausstellenden Bank.

NOTIERUNGEN